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STILLLEGUNG UND RÜCKBAU KERNTECHNISCHER ANLAGEN
In diesem Seminar werden die Anforderungen bzgl. Projektplanung und -abwicklung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen dargestellt.
DATUM | 14. - 16. September 2021 |
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DAUER | 3 Arbeitstage |
VORTRAGSSPRACHE | Deutsch |
VERANSTALTUNGSORT | Novotel Aachen City Peterstraße 66 52062 Aachen |
SEMINARBEGINN | 08:30 Uhr |
SEMINARENDE | 14:00 Uhr |
LEISTUNGSUMFANG | Im Preis sind Mittagessen, Verpflegung zwischen den Unterrichtseinheiten, Social Event und Seminarunterlagen enthalten |
TEILNEHMERGEBÜHR | 1.795 € (netto) max. 30 Teilnehmer |
- Anforderungen an die Genehmigungsunterlagen für Stilllegung und Rückbau
- Rechtsvorschriften und Rechte des Antragstellers (AtG, AtVfV, VwVfG)
- Zuständigkeiten im Stilllegungsverfahren
- Aufgabenbereiche der Sachverständigenorganisation
- Strategien für Rückbauplanung und –abwicklung
- Umgang mit begrenzten Ressourcen (Finanzmittel, Personal, Dienstleister)
- Zerlegetechniken im Rückbau
- Erfahrungen aus dem Rückbau von Leistungs- und Forschungsreaktoren
- Freigabe von Gebäuden und Bodenflächen
- Zwischenlagerung und Abfallbehandlung
- Strahlungsmesstechnik für die Anlagen- und Abfallcharakterisierung
In dem Modul werden die notwendigen Schritte zur Entlassung einer kerntechnischen Anlage aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes erörtert. Hierbei werden sowohl an die Stilllegung kerntechnischer Anlagen als auch an die sichere Entsorgung bzw. Endlagerung radioaktiver Abfälle sicherheitsrelevante Anforderungen gestellt. Auf die Technologien, die während der Stilllegungsphase einer Anlage in den Aufgabenbereichen Dekontamination, Zerlegung und Rückbau sowie Freigabemessungen eingesetzt werden, wird vertiefend eingegangen. Die Dozenten/-innen werden Ihnen die Anforderungen bzgl. Projektplanung und -abwicklung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen darlegen.