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SEMINARBESCHREIBUNG

MODUL 5

STILLLEGUNG UND RÜCKBAU KERNTECHNISCHER ANLAGEN

In diesem Seminar werden die Anforderungen bzgl. Projektplanung und -abwicklung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen dargestellt.

FAKTEN
DATUM 21. - 23. September 2022
DAUER 3 Arbeitstage
VORTRAGSSPRACHE Deutsch
VERANSTALTUNGSORT Novotel Aachen City
Peterstr. 66
52062 Aachen

oder Online-Teilnahme
SEMINARBEGINN 08:30 Uhr
SEMINARENDE 15:45 Uhr
LEISTUNGSUMFANG Im Preis sind Mittagessen, Verpflegung
zwischen den Unterrichtseinheiten und
Seminarunterlagen sowie die Übertragung
an Onlineteilnehmer enthalten
TEILNEHMERGEBÜHR 1.795 € (netto)
max. 30 Teilnehmer
INHALTE
  • Anforderungen an die Genehmigungsunterlagen für Stilllegung und Rückbau
  • Rechtsvorschriften und Rechte des Antragstellers (AtG, AtVfV, VwVfG)
  • Zuständigkeiten im Stilllegungsverfahren
  • Aufgabenbereiche der Sachverständigenorganisation
  • Strategien für Rückbauplanung und –abwicklung
  • Umgang mit begrenzten Ressourcen (Finanzmittel, Personal, Dienstleister)
  • Zerlegetechniken im Rückbau
  • Erfahrungen aus dem Rückbau von Leistungs- und Forschungsreaktoren
  • Freigabe von Gebäuden und Bodenflächen
  • Zwischenlagerung und Abfallbehandlung
  • Strahlungsmesstechnik für die Anlagen- und Abfallcharakterisierung
LERNZIELE

In dem Modul werden die notwendigen Schritte zur Entlassung einer kerntechnischen Anlage aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes erörtert. Hierbei werden sowohl an die Stilllegung kerntechnischer Anlagen als auch an die sichere Entsorgung bzw. Endlagerung radioaktiver Abfälle sicherheitsrelevante Anforderungen gestellt. Auf die Technologien, die während der Stilllegungsphase einer Anlage in den Aufgabenbereichen Dekontamination, Zerlegung und Rückbau sowie Freigabemessungen eingesetzt werden, wird vertiefend eingegangen. Die Dozenten/-innen werden Ihnen die Anforderungen bzgl. Projektplanung und -abwicklung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen darlegen.

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ANSPRECHPARTNER

Frau Helena Schunk
steht Ihnen gerne
Montag bis Freitag
zwischen 8:00 - 15:00 Uhr
unter 02402 10215-00
zur Verfügung.

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