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FREIGABE VON RADIOAKTIVEN STOFFEN UND KERNTECHNISCHEN ANLAGENTEILEN
In diesem Seminar wird Ihnen das grundlegende Wissen für die Freigabe von radioaktiven Stoffen vermittelt. Durch die Freigabe verlassen Stoffe den Geltungsbereich des Atomgesetztes (AtG), des Strahlenschutzgesetztes (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und sind juristisch nicht mehr radioaktiv. Es wird insbesondere Wert daraufgelegt, wie die Umsetzung der Freigabe in der Praxis erfolgt. Anhand praktischer Beispiele werden Messstrategien für Entscheidungsmessungen vorgestellt. Das Seminar endet mit einer Demonstration über den Umgang mit der Messtechnik.
DATUM | 23. - 25. April 2024 |
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DAUER | 3 Arbeitstage |
VORTRAGSSPRACHE | Deutsch |
VERANSTALTUNGSORT | Novotel Aachen City Peterstr. 66 52062 Aachen oder Online-Teilnahme |
SEMINARBEGINN | 08:30 Uhr |
SEMINARENDE | 17:00 Uhr |
LEISTUNGSUMFANG | Im Preis sind Mittagessen, Verpflegung zwischen den Unterrichtseinheiten, eine Abendveranstaltun und Seminarunterlagen sowie die Übertragung an Onlineteilnehmer enthalten |
TEILNEHMERGEBÜHR | 1.320 € (netto) |
- Rechtliche und normative Grundlagen zur Freigabe
- Freigabe von Reststoffströmen sowie Gebäuden und Bodenflächen
- Bedeutung von Mittelungsgrößen
- Herleitung von Nuklidvektoren
- Dekontaminierungsverfahren
- Eignung von Messgeräten für die Durchführung von Entscheidungsmessungen
- Erkennungsgrenze, Nachweisgrenze und Grenzen des Vertrauensbereichs (DIN ISO 11929)
- Einsatz von Freimesskammern
- Messstrategien für die In-situ-Gammaspektrometrie bei Freimessungen von Gebäuden und Bodenflächen
- Demonstration und Vorführung der Messtechnik für den Strahlenschutz und zur Freimessung
In diesem Modul lernen Sie die rechtlichen und normativen Grundlagen für die Freigabe kennen und bekommen aus erster Hand einen Einblick in die praktische Anwendung der Freigabe. Das Ziel dieses Seminars ist es, Sie in das Thema einzuführen und Ihnen Messstrategien sowie Erfahrungen aus der Praxis zu vermitteln. Darüber hinaus wird Ihnen die notwendige Messtechnik für die Freigabe vorgeführt.
ANSPRECHPARTNER
Frau Helena Schunk
steht Ihnen gerne
Montag bis Freitag
zwischen 8:00 - 15:00 Uhr
unter 02402 10215-00
zur Verfügung.